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Privathaftpflichtversicherungen - Schäden bei Verwandten

Bei älteren Privathaftpflichtverträgen waren bedingungsgemäß Schäden bei Verwandten vom Deckungsumfang ausgenommen. Glücklicherweise ist diese Lücke seit einigen Jahren durch die entsprechende Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeschafft worden, da diese Regelung fast immer für sehr viel Ärger im Schadenfall sorgte.

Heute haben praktisch alle Verträge auch Schäden bei Ihren Verwandten mit eingeschlossen. Beachten Sie bitte, daß Schäden zwischen Personen die im gleichen Vertrag versichert sind, nicht abgedeckt sind.

Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern wohnt in einer Wohnung. Ein Kind macht dem anderen Kind was kaputt. Die Kinder sind natürlich Verwandt, die Versicherung leistet aber keine Entschädigung, da beide Kinder im gleichen Vertrag versichert sind.