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Privathaftpflichtversicherungen - die Haftung der Tagesmutter

Nicht versichert ist, wenn Ihnen jemand etwas im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschädigt, da im gewerblichen Bereich das Risiko individuell eingeschätzt werden muß, also ein separater, auf die jeweiligen Risiken der Tätigkeit abgestimmter  Haftpflicht-Versicherungsschutz vereinbart werden muß. 

Alle Haftpflichtrisiken für die es eine separate Versicherung gibt (teilweise auch Pflichtversicherungen) sind nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert: z.B. KFZ-Haftpflicht, Tierhalter-, Jagd-, Produkt-, Haus- und Grundbesitzer-, Bauherren- oder Gewässerschaden-Haftpflicht 

In unseren Angeboten ist die Haftung der Tagesmutter teilweise kostenlos mitversichert. Bitte beachten Sie die Leistungseinschlüsse bei unseren entsprechenden Angeboten.