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Privathaftpflichtversicherungen - was Sie im Schadenfall beachten sollten

  • Sie sollten den Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen. Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind dem Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen (auch telefonisch möglich).
  • Erkennen Sie nicht Ihre eigene Schuld ohne Rücksprache mit dem Versicherer an + leisten Sie keine Vorauszahlungen.
  • Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sollten Sie keine Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anerkennen oder Zahlungen leisten.
  • Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben (informieren Sie die Versicherung darüber). Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
  • Weisen Sie den Geschädigten darauf hin, beschädigte Sachen bis zur Schadenregulierung aufzuheben.

Übrigens: Auch Schäden innerhalb der Verwandschaft sind im Rahmen der Bedingungen mitversichert !