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Privathaftpflichtversicherungen - Mietsachschaden

Schäden an der gemieteten Wohnung oder dem gemieteten Haus sind im Rahmen der Bedingungen mitversichert.

Wenn z. Bsp. Ihre Waschmaschine ausläuft ist der Schaden an der von Ihnen gemieteten Wohnung/ dem gemieteten Haus mitversichert.

Ihr eigener Hausrat (z. Bsp. Ihr eigener Teppichboden, wenn er lose über einen Parkettboden gelegt wurde - nicht verklebt) ist nur über Ihre Hausratversicherung abgedeckt.

Den Schaden beim Nachbarn in der Wohnung unter Ihnen zahlt wieder die Privathaftpflichtversicherung (Sachschadendeckung), da Sie die Nachbarwohnung nicht selbst gemietet haben (daher kein Mietsachschaden).