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Privathaftpflichtversicherungen - der Personenschaden

Als Personenschäden bezeichnet man die Verletzung, die Gesundheitsbeeinträchtigung oder den Tod eines Menschen sowie die finanziellen Folgen die daraus entstehen können.

Beispiele:

  • Kosten für Krankenhaus- und Arzt
  • Aufwendungen für eine Haushaltshilfe, für Umschulungen usw.
  • behindertengerechte Umbauten an der Wohnung sowie Hilfsmittel
  • Verdienstausfall
  • Rentenzahlungen für Witwe und Waisen sowie Verletzte
  • Regreßvorderungen der Sozialversicherungen
  • Schmerzensgeld
  • Gerichts- und Anwaltskosten
    und vieles mehr